KONZEPTION DER KINDERTAGESPFLEGE
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DER GESETZLICHE BILDUNGSAUFTRAG DER KINDERTAGESPFLEGE
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII; Kinder- und Jugendhilfe) sowie im Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)
NRW.
So heißt es in § 22 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII:
"Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und
geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und
Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des
einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen."
SCHWERPUNKTE UND ZIELE MEINER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT
Aufbauend auf dem gesetzlichen Leitbild stehen die folgenden Themen im zentralen Fokus meiner pädagogischen Arbeit:
- Die Vermittlung von Liebe und Geborgenheit als Basis einer stabilen Persönlichkeitsentwicklung
- Die Beobachtung der Entwicklung der Kinder und die Vermittlung individueller Impulse für ihre Entwicklung
- Die Förderung von Selbständigkeit und Eigeninitiative sowie die Akzeptanz individueller Lern- und Entwicklungstempi
- Die Betonung von Stärken der Kinder und die Förderung ihrer Talente
- Die Gestaltung eines anregenden Lern- und Erfahrungsumfeldes, damit die Kinder die Welt mit allen Sinnen erfahren und gestalten
können
- Die Wertschätzung von Gemeinschaftserlebnissen, weil Kinder voneinander lernen und aneinander reifen


UMSETZUNG MEINES PÄDAGOGISCHEN ERZIEHUNGSSTILS
Die Umsetzung meines pädagogischen Ansatzes verfolge ich durch einen "partnerschaftlichen Erziehungsstil".
Dieser hat drei Grundsätze:
1. Die Kinder müssen nicht bestimmte Vorleistungen liefern, damit sie anerkannt werden und Liebe entgegengebracht bekommen; sie
werden bedingungslos akzeptiert.
2. Ich interessiere mich für die Bedürfnisse und Probleme der Kinder und bemühe mich in jeder Situation um Einfühlungsvermögen.
3. Mein Sagen und mein Handeln stimmen überein, damit ich für die Kinder glaubwürdig bin und ein Vertrauensverhältnis entstehen kann.
Ich sehe die Kinder als ernstzunehmende Gesprächspartner mit einer eigenen Meinung. Sie werden so zu selbständigem und
eigenverantwortlichem Handeln angeregt.
Anleitung und Hilfestellung von meiner Seite sind natürlich unerlässlich. Dabei nehme ich die individuellen Interessen und Neigungen des
Kindes wahr.
MENSCHENBILD UND DAS BILD VOM KIND
Bei mir steht das ganzheitliche Menschenbild im Vordergrund – jedes Kind wird von mir mit seiner Individualität wahrgenommen und
gefördert - unter Berücksichtigung der kindlichen Unerfahrenheit und Schutzbedürftigkeit. Das Wohl des Kindes ist jederzeit die zentrale
Bezugsgröße meiner Arbeit.
Kinder sind:
• soziale Wesen
• neugierig und begeisterungsfähig
• hungrig nach Leben und Aktivität
• Forscher und Entdecker
• in der Lage, eigene Bedürfnisse zu erkennen und danach zu handeln
• Akteure ihrer eigenen Entwicklung, sowie
• kreative und emotionale Persönlichkeiten
Kinder brauchen:
• von Geburt an Kontakte zu anderen Menschen
• Verständnis, Liebe und Geduld
• Grenzen und Freiräume
• Geborgenheit Vertrauen und Zeit
• Lob und Anerkennung
• Verlässlichkeit und Kontinuität, sowie
• Achtung und Wertschätzung


Dies sind nur ein paar wesentliche Stichpunkte meiner Konzeption. In einer familienähnlichen Atmosphäre begleite, fördere und unterstütze ich die einzigartige und eigenständigen Persönlichkeiten meiner Schützlinge. Es ist mir besonders wichtig, dass sich jedes einzelne Kind sicher, wohl und geborgen fühlt. Durch liebevolle Zuwendung erfahren sie sich frei und nach eigenem Ermessen zu entwickeln. Gegenseitiges Respektieren und Achten sind wichtige Kompetenzen, um Bindung und Vertrauen aufzubauen. Ein strukturierter Tagesablauf bietet Orientierung und Sicherheit. Die Ermöglichung und Förderung von Bildungs- und Lernprozessen hat die Erlangung der folgenden Kompetenzen durch die Kinder zum Ziel:
• Selbstwertgefühl
• Sozialkompetenz
• Sprachentwicklung
• Selbständigkeit
• Sensibilisierung für Natur und Umwelt
• Verinnerlichung allgemeiner menschlicher Werte: Toleranz, Akzeptanz, Verantwortungsbewusstsein sowie Konfliktbewältigung;
• Förderung von Begabungen, Kreativität und Wissen
• Sprachliche, motorische und musische Fähigkeiten; sowie
• emotionale Kompetenz.
ACHTUNG DER RECHTE DER KINDER
Kinder haben ein Recht auf Spiel, Freizeit, Respekt und Achtung, Erfahrung und Bildung, ein Recht auf Liebe,
Bewegung und Intimität, dazu ein Recht auf Mitsprache, Gewaltfreiheit und körperliche Unversehrtheit und, last but not least, auch ein Recht auf Ruhe.
KINDERSCHUTZKONZEPT
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
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Rechtliche Grundlagen für den Kinderschutz:
​„Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können.“
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Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung!
Ebenso haben sie ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl.
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Als Kindertagespflegeperson habe ich nach § 8a SGB VIII einen Schutzauftrag meinen Schützlingen gegenüber.
Bei Verdacht und Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung bin ich verpflichtet unter Hinzubeziehung einer Fachkraft das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und gemeinsam mit den Eltern eine Gefährdung abwenden oder Hilfeangebote aufzeigen.
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